© Jim Rakete
Musikrecht
Im Zusammenhang mit Musikproduktionen gibt es aufgrund verschiedenster Sachverhaltskonstellationen sowie der großen Zahl beteiligter Personen (z.B. Produzenten, Musiker, Komponisten, Texter, Plattenfirmen, Musikverleger, Tonträgerhersteller) sehr unterschiedliche Vertragstypen. Nur beispielhaft genannt seien hier der Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Produzentenvertrag, Musikverlagsvertrag, Künstlermanagementvertrag, Editionsvertrag usw.
Bei der Ausarbeitung, Überprüfung und bei den Verhandlungen dieser und anderer Verträge helfen wir Ihnen gerne, - aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kompetent und pragmatisch.